
Rechnung über die zu leistende Zuzahlung
Wie Ihnen bekannt ist, sind Sie seit dem 01. Januar 2004 zur Leistung einer Zuzahlung für das Ihnen überlassene Hilfsmittel und ggf. für zugehöriges Verbrauchsmaterial gesetzlich verpflichtet.
Die Zustellung der Rechnung über die von Ihnen zu leistende Zuzahlung erfolgt auf zwei unterschiedlichen Wegen, je nachdem, wie Sie das Therapiesystem erhalten haben:
- wurde Ihnen das Therapiesystem postalisch zugestellt, befindet sich die Zuzahlungsrechnung in der Umverpackung des Therapiesystems
- haben Sie das Therapiesystem durch einen Medizinprodukteberater vor Ort bei Ihnen zuhause oder in der Klinik/Praxis erhalten, wird ihnen die Zuzahlungsrechnung einige Tage später postalisch zugestellt.
Um Ihnen die Überweisung des Zuzahlungsbetrags so bequem wie möglich zu gestalten, beinhaltet die Rechnung über die gesetzliche Zuzahlung bereits einen vorgefertigten Überweisungsträger, den Sie bitte um Ihre Kontoverbindung und Datum/Unterschrift ergänzen. Trennen Sie dann bitte diesen Überweisungsträger von der Rechnung ab und legen Sie den Überweisungsträger Ihrem kontoführenden Geldinstitut vor. Ihr/e Einzahlungsquittung/Kontoauszug gilt dann als Beleg für die geleistete Zuzahlung.
Sofern Sie von uns eine Zuzahlungsrechung erhalten haben, Sie jedoch von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind, übersenden Sie uns bitte umgehend einen schriftlichen Beleg über Ihre Zuzahlungsbefreiung (Kopie des Befreiungsausweises).
Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung
Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren müssen, sofern sie nicht befreit sind, seit dem 01.01.2004 Zuzahlungen für zahlreiche Leistungen erbringen. Neben Arznei-, Heil- und Verbandmitteln werden auch alle Hilfsmittel, wie das Ihnen von der Firma BOSANA zur Verfügung gestellte Therapiesystem, zuzahlungspflichtig. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Gebrauchsmaterial, dazu gehört u. a. das Ihnen verordnete Therapiesystem und Verbrauchsmaterial, wie z. B. Gel und Elektroden.
Bei einem Gebrauchs-Hilfsmittel müssen Sie als Patient/Patientin 10% des Bruttoabgabepreises, jedoch mindestens € 5,- und maximal € 10,- zuzahlen, in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst zahlen.
Beispiele:
Bei Verbrauchs-Hilfsmitteln, wie Elektroden oder Gel, gilt auch obige Regelung, jedoch entfallen die € 5,- Mindestbetrag. D. h. Sie zahlen immer 10% des Bruttoabgabepreises, jedoch höchstens € 10,- je verordnetem Verbrauchshilfsmittel.
Beispiel:
Ein Verbrauchsmaterial kostet € 12,50. Hier müssen Sie € 1,25 zuzahlen.
Bei der Zuzahlung handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Betrag, den Sie anstelle Ihrer Krankenkasse tragen, der aber an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten ist.
Im Gesetz ist deutlich festgelegt, dass derjenige, der die Leistung erbringt, d.h. die Auslieferung des Hilfsmittels vornimmt, die gesetzliche Zuzahlung vom Patienten einzuziehen und an dessen Krankenkasse weiterzuleiten hat.
Wir, die Firma BOSANA, sind somit verpflichtet, Ihnen die Zuzahlung in Rechnung zu stellen.
