Fragen & Antworten zu ärztlichen Verordnungen

Gesetzlich Krankenversicherte:

Senden Sie uns bitte umgehend das Rezept zu (Gültigkeit 28 Tage). Sofern Sie gesetzlich versichert sind, beantragen wir die Kostenübernahme für das benötigte Hilfsmittel direkt bei Ihrer Krankenkasse und senden Ihnen anschließend das Therapiesystem postalisch zu. Öffnen Sie das Paket bitte umgehend. Dem Therapiesystem liegt eine Visitenkarte mit den Kontaktdaten Ihrer/s persönlichen Ansprechpartnerin/s bei. Rufen Sie diese/n an und vereinbaren Sie einen Termin zur Einweisung in die Handhabung des Therapiesystems.

Privat Krankenversicherte:

Nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf. Wir nehmen Ihre Daten auf und erstellen einen für Sie kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag, den Sie bitte zunächst Ihrer privaten Krankenversicherung zur Genehmigung vorlegen. Sobald Ihnen die Kostenübernahmebestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegt, nehmen Sie bitte nochmals Kontakt mit uns auf, wir stellen dann einen Kontakt zu unserer Medizinprodukteberaterin in Ihrer Nähe her. Die Rechnung senden wir Ihnen postalisch zu, diese können Sie dann nach erfolgter Einweisung begleichen.

Bei unseren Therapiesystemen handelt es sich um Mietsysteme, welche in der Regel für zunächst 3 Monate verliehen werden, auch abhängig von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einem Kontrolltermin bei unserem Medizinprodukteberater und/oder Ihrem Arzt kann eine Verlängerung um weitere drei Monate erfolgen. Hierzu muss zwingend ein Verlängerungsrezept (Folgeverordnung) eingereicht werden. Sie werden von uns 14 Tage vor Ablauf des Therapiezeitraums angeschrieben.

Dies ist in hohem Maße abhängig von dem Grad Ihrer Erkrankung und Ihrer Mitarbeit. In der Regel sollte sich nach 3-6 Monaten konsequenter Therapie (2x täglich) eine spürbare Besserung einstellen. Wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit der von uns angebotenen Therapieformen, allerdings können auch wir, wie alle Mediziner oder med. Fachkreise, kein Heilversprechen abgeben.

Krankenkassen genehmigen Pauschalen. Das heißt, dass innerhalb dieser Zeit kein neuer Antrag bei Ihrer Krankenkasse erfolgen muss. Die medizinische Notwendigkeit für das Therapiesystem wird allerdings durch den Arzt bestimmt und als Leistungserbringer haben wir diese zu befolgen. Eine regelmäßige Kontrolle liegt allerdings auch in Ihrem Interesse. In der Regel sollte eine Therapie mit unseren Therapiesystemen, sofern keine chronische Erkrankung vorliegt, nicht länger als 6-9 Monate erfolgen. Da wir die medizinische Notwendigkeit nachweisen müssen, benötigen wir stets eine Folgeverordnung.

Die Mietkosten für das entsprechende Therapiesystem werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auf Sie kommt lediglich die gesetzlich festgelegte Patientenzuzahlung für das Hilfsmittel in Höhe von 10,00 € zu. Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „GESETZLICHE ZUZAHLUNG“.

Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse von diesen Zuzahlungen befreit sein, entfällt auch dieser Eigenanteil.

Auf Ihren Arzt kommen keine Kosten zu, da es sich bei den Therapiesystemen um Hilfsmittel handelt, die nicht das Budget des Arztes betreffen.

Sie erhalten vor Ablauf der Mietzeit von uns eine Mitteilung, an welchem Tag diese endet. Sollte Ihr Arzt eine weitere geräteunterstützte Therapie für nicht notwendig halten, schicken Sie uns das Therapiesystem verpackt zurück. Die Rücksendung ist für Sie kostenfrei. Sollte das Therapiesystem von uns geliefert worden sein, so finden Sie im Paket auch ein Retourenlabel (Dienstleister: UPS).

Weitere Details entnehmen Sie ggf. bitte der Rubrik „GERÄTERÜCKGABE“.

Sollte Ihr Therapiesystem im Rahmen einer sogenannten Dienstleistungspauschale mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet worden sein, so erhalten Sie die Verbrauchsmaterialien wie Elektroden oder Gel direkt von uns kostenlos zugeschickt, sofern der Bedarf innerhalb des vereinbarten Pauschalenzeitraums entsteht. Dies gilt für die Versicherten fast aller großen Krankenkassen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „VERBRAUCHSMATERIAL“.

Bitte wenden Sie sich stets zunächst an Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Sie in die Therapie eingewiesen hat (Visitenkarte unserer/s Medizinprodukteberaters/in in Ihrer Nähe liegt i.d.R. dem Therapiesystem bei). Sprechen Sie ggf. auf ihre/seine Mailbox und sie/er wird sich schnellstmöglich zurückmelden.

Ist möglicherweise die Gebrauchsanweisung verloren gegangen? Unter der Rubrik „GEBRAUCHSANWEISUNGEN“ können Sie diese einsehen oder auch herunterladen.

Nehmen Sie doch bitte kurzfristig Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner (Visitenkarte unserer/s Medizinprodukteberaters/in Ihrer Nähe liegt i.d.R. dem Therapiesystem bei), der Sie in die Therapie eingewiesen hat, auf, um mögliche Einspruchsfristen nicht zu versäumen. Wir werden gemeinsam prüfen, ob die Ablehnung begründet ist und wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Ihre persönlichen Daten sind bei uns in sicheren Händen – wir unterhalten ein modernes, stetig aktualisiertes Datenschutzkonzept gem. der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Alle unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und sind vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „DATENSCHUTZ“.

Natürlich können Sie sich in dringenden Angelegenheiten auch direkt an unsere Dorstener Zentrale wenden (siehe Kontaktformular).