Gesetzliche Zuzahlung, Privatkauf & privat Krankenversicherte
Gesetzliche Zuzahlung
Rechnung über die zu leistende Zuzahlung
Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, sind Sie, sofern Sie gesetzlich versichert sind, zur Leistung einer Zuzahlung für das Ihnen überlassene Hilfsmittel und ggf. für zugehöriges Verbrauchsmaterial gesetzlich verpflichtet.
Die Zustellung der Rechnung über die von Ihnen zu leistende Zuzahlung erfolgt in der Regel postalisch.
Bitte leisten Sie Ihre Zuzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Unsere Bankverbindung finden Sie in der Fußzeile der Rechnung.
Sofern Sie von uns eine Zuzahlungsrechnung erhalten haben, Sie jedoch von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind, übersenden Sie uns bitte umgehend einen schriftlichen Beleg über Ihre Zuzahlungsbefreiung (Kopie des Befreiungsausweises).
Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung
Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren müssen, sofern sie nicht befreit sind, seit dem 01.01.2004 Zuzahlungen für zahlreiche Leistungen erbringen. Neben Arznei-, Heil- und Verbandmitteln werden auch alle Hilfsmittel, wie das Ihnen von der Firma BOSANA zur Verfügung gestellte Therapiesystem, zuzahlungspflichtig. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Hilfsmitteln zum Gebrauch, dazu gehört u. a. das Ihnen verordnete Therapiesystem und Hilfsmitteln zum Verbrauch, wie z. B. Gel und Elektroden.
Bei einem Hilfsmittel zum Gebrauch müssen Sie als Patient/Patientin 10% des Bruttoabgabepreises, jedoch mindestens € 5,- und maximal € 10,- zuzahlen, in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels selbst zahlen.
Beispiele:
- Bei einem Hilfsmittel im Wert von € 80,00 zahlen Sie € 8,00 zu.
- Bei einem Hilfsmittel im Wert von € 7,00 werden dagegen nicht 70 Cent, sondern € 5,00 fällig.
- Ein Hilfsmittel im Wert von € 150,00 kostet Sie dagegen statt € 15,00 nur € 10,00.
- Ein Hilfsmittel im Wert von € 4,00 kostet Sie auch nur € 4,00.
Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch, wie Elektroden oder Gel, gilt auch obige Regelung, jedoch entfallen die € 5,- Mindestbetrag. D. h. Sie zahlen immer 10% des Bruttoabgabepreises, jedoch höchstens € 10,- je verordnetem Verbrauchshilfsmittel.
Beispiel:
Ein Verbrauchsprodukt kostet € 12,50. Hier müssen Sie € 1,25 zuzahlen.
Bei der Zuzahlung handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Betrag, den Sie anstelle Ihrer Krankenkasse tragen, der aber von uns an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten ist.
Wir, die Firma BOSANA, sind somit gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Zuzahlung in Rechnung zu stellen und diese an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten.
Privatkauf
Das von Ihnen genutzte BOSANA-Therapiesystem wird Ihnen in der Regel leihweise überlassen, die Nutzungsgebühr wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Abhängig von der medizinischen Notwendigkeit und der Zustimmung Ihrer Krankenkasse, kann die Therapiezeit auch jederzeit per Rezept durch Ihren behandelnden Arzt verlängert werden. Wir bieten Ihnen jedoch alternativ die günstige Möglichkeit, das BOSANA-Therapiesystem zum Vorzugspreis privat zu erwerben.
Welche Gründe sprechen dafür, das Therapiesystem privat zu erwerben?
Die Krankenkassen erstatten die Therapie kosten in der Regel nicht mehr auf Dauer, sondern lediglich für einen befristeten Zeitraum*. Das Therapiesystem bleibt somit während der Therapiezeit Eigentum von BOSANA. Für die Therapieverlängerung benötigen Sie immer wieder ein neues Rezept. Durch den privaten Erwerb gehört das Therapiesystem wirklich Ihnen, und das Beschaffen und Einreichen von Rezepten entfällt. Beachten Sie jedoch bitte, dass es sich bei dem privaten Kauf des Therapiesystems um eine freiwillige Inanspruchnahme handelt. Eine weitere Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse für das Therapiesystem oder Verbrauchsmaterialen ist dann in der Regel nicht mehr gegeben.
*seltene Ausnahme: Ihre Krankenkasse hat das Therapiesystem bereits gekauft, es befindet sich somit im Eigentum Ihrer Krankenkasse
Wie errechnet sich mein Vorzugspreis?
Wir bringen den bereits von Ihrer Krankenkasse gezahlten Mietbetrag von Ihrem Verkaufspreis in Abzug. Der Preisvorteil hängt davon ab, wie lange Sie das Therapiesystem bereits nutzen bzw. welchen Betrag Ihre Krankenkasse bereits übernommen hat.
Wie erfahre ich meinen Vorzugspreis?
Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf (02362 99962-0). Unsere freundlichen Mitarbeiter berechnen Ihren individuellen Vorzugspreis und unterbreiten Ihnen gern schriftlich ein unverbindliches Kaufangebot, welches Sie in Anspruch nehmen können, jedoch nicht müssen.
Welche Vorteile genieße ich?
Nennen Sie das BOSANA-Therapiesystem Ihr Eigen und nutzen Sie die folgenden Vorteile:
- deutlich vergünstigter Preis für das Therapiesystem
- 1 Jahr Gewährleistung auf das Therapiesystem (ohne Zubehör) ab Kaufdatum
- jährliche Garantieverlängerung gegen eine Gebühr von € 20,- möglich
Der private Kauf des Therapiesystems ist eine freiwillige Inanspruchnahme, die Berechnung Ihres individuellen Vorzugspreises und das schriftliche Kaufangebot sind für Sie unverbindlich und kostenfrei!
Informationen für privat Krankenversicherte
Eine gesetzliche Zuzahlungspflicht besteht für privat Krankenversicherte nicht.
Falls Ihre Krankenkasse die Kosten für die Therapie nicht übernehmen sollte, weisen wir Sie hiermit darauf hin, dass Sie die entstandenen Kosten privat tragen müssen. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung auf, um die Kostenübernahme zu klären.